Der Förderkompass zeigt dir die Richtung: Neben den Kulturförderprogrammen RKP, taNDem oder der Stiftung Kunst und Kultur gibt es noch weitere Programme und Institutionen in NRW, Deutschland und Europa, die du für dein Kulturprojekt begeistern kannst:
Bewerben können sich nordrhein-westfälische Kulturschaffende, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern oder einer Kultureinrichtung ein Projekt mit älteren Menschen umsetzen. Die Veranstaltungen müssen in NRW durchgeführt werden und im Folgejahr stattfinden.
Antragsfrist: 30. September
Die Kunststiftung NRW fördert in verschiedenen Programmen herausragende und nachhaltige Projekte von hoher künstlerischer Qualität in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts und Visuelle Kunst.
Antragsfristen für allgemeine Vorhaben: 30. Juni / 30. November
Für einzelne Programme weichen die Fristen ab.
Gefördert werden Projekte und Bildungsmaßnahmen der kulturellen Jugendarbeit im Bereich Tanz.
Frist: 31. Oktober/ 30. April
Die Förderung zielt auf Projekte, die jungen Menschen mit Fluchterfahrung die Teilhabe an Tanz ermöglichen und die dabei Integration und soziales Miteinander fördern.
Frist: Antrag jederzeit möglich
Unterstützt werden Ideen und Einrichtungen aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Tanz, Heimatpflege, Literatur, Theater, Film und landeskundliche Forschung (vornehmlich Wissenschaft). Maßstab und wichtigste Förderkriterien sind dabei stets die Qualität, der Bezug zu Westfalen und die Relevanz für die Region.
Antragsfrist: Antrag jederzeit möglich.
Personen und Einrichtungen, die eine Publikation (keine Heftformate sowie Broschüren) mit Westfalenbezug planen, können beim LWL einen Druckkostenzuschuss beantragen. Vorwiegend, aber nicht ausschließlich, werden wissenschaftliche Publikationen berücksichtigt.
Antragsfrist: Antrag jederzeit möglich
Die LWL-Kulturstiftung fördert große Leuchtturmprojekte. Das heißt, das besonderes Augenmerk der Fördertätigkeit liegt auf qualitativ hochwertigen, spartenübergreifenden und überörtlichen Projekten mit klarem Bezug zu und deutlicher Relevanz für Westfalen.
Antragsfrist: 28. Februar und 31. August
Die NRW-Landesregierung unterstützt Künstlerinnen und Künstler aller Sparten in vielfältiger Weise: Mit projektbezogener und institutioneller Förderung werden dabei vor allem Arbeiten zur Kulturvermittlung unterstützt. Erste Ansprechpartner sind die Dezernate 48 der jeweiligen Bezirksregierungen.
Alle Kulturförderungen des MKW sind hier zu finden: mkw.nrw/kultur/foerderungen
Der Diversitätsfonds NRW unterstützt Projekte aller Sparten, die unterrepräsentierter Perspektiven sichtbar machen, zum Beispiel von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, People of Color, älteren Menschen, Menschen mit Behinderung oder LSBTIQ*-Menschen. Ziel ist es, die Diversitätsentwicklung im Bereich der freien Künste zu stärken.
Antragsfrist: 31. Oktober
mkw.nrw/kultur/foerderungen/diversitaetsfonds
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW fördert den internationalen Austausch von Künstlerinnen und Künstlern und Kultureinrichtungen, insbesondere durch die beiden Förderprogramme Export- und Kooperationsförderung und das Auslandsstipendium NRW.
Antragsfristen Exportförderung und Koooperationsförderung: 31. März / 30. September
Antragsfrist Auslandsstipendium: 31. März
mkw.nrw/kultur/foerderungen/internationaler-kulturaustausch
Freischaffende Künstlerinnen und Künstler aus Nordrhein-Westfalen können dreimal im Jahr beim nrw landesbuero tanz Anträge für die Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen außerhalb NRWs stellen. Eine Kooperation zwischen dem nrw landesbuero tanz und dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.
Antragsfrist: 31. März / 15. Dezember
Gefördert werden ausgewählte Aufführungen aus den Themenbereichen Junges Theater, Kindertheater des Monats, Musikkulturen, Werkproben.
Antragsfrist: Die Antragstellung ist jederzeit möglich.
Gefördert werden Kunstinstalltionen mit performativen Anteilen, die in Bezug zu lokalen Stadtteilen und Räumen stehen und die lokale Öffentlichkeit einbeziehen. Dabei sollen besondere Orte abseits klassischer Bühnen bespielt werden.
Antragsfrist: Anträge können jederzeit gestellt werden.
Das Programm unterstützt nachhaltige Netzwerkeprojekte aller Sparten. Die Projekte müssen von mindestens zwei Mitgliedsstädten bzw. ihren öffentlichen Institutionen untersützt werden, Antäge können aber auch durch Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Kunstschaffende gestellte werden.
Antragsfrist: Anträge können jederzeit gestellt werden.
Gefördert werden Projekte oder die Erstellung von Konzepten, die sich künstlerisch mit gesellschaftlichen Fragen zu kultureller Herkunft, Perspektiven, Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen oder Geschlechterdiversität befassen. Auch hier müssen die Kunst- und Kulturschaffende aus den Mitgliedsstädten stammen.
Antragsfrist: Anträge können jederzeit gestellt werden.
Das RKP fördert kooperative Projekte und Maßnahmen aller Sparten, die das erarbeitete Kulturprofil der Kulturregion mittragen.
Antragsfrist: 30. September
Gefördert werden soziokulturelle Projekte, die gesellschaftliche Fragen in den Blick nehmen und aufgrund ihrer spartenübergreifenden Ausrichtung oft durchs Raster der Kulturförderung fallen. Bei der transkulturellen Projektarbeit nehmen auch Kunst- und Kulturschaffende mit Flucht- und Migrationserfahrung teil.
Antragsfrist: 27. November 2022 / vrstl. 2. Ausschreibungsrunde im laufenden Jahr
Förderprogramm für Mitglieder: Gefördert werden Projekte, in denen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Mittelpunkt stehen. Ihre schöpferisch-kreativen Potentiale sollen gefördert und ihnen eine Teilhabe am kulturellen Leben ermöglicht werden.
Antragsfrist: 18. Januar 2023
Förderprogramm für Mitglieder: Förderung von Kooperationen von soziokulturellen Zentren mit kommunalen Kultureinrichten, etwa Archiven, Museen, Gedenkstätten, Bilbiotheken, Volkshochschulen oder Theatern.
Antragsfrist: 20. Februar 2023
Im Fokus stehen Maßnahmen im Zusammenhang von Digitalisierung, zur Verbesserung der Barrierefreiheit sowie zur kulturell-künstlerischen Entwicklung.
Antragsfrist: vrstl. Frühjahr
Dreijährige Förderung zur Weiterentwicklung des künstlerischen Profils und zur Professionalisierung der bestehenden Strukturen, zur Entwicklung einer Kommunikationsstrategie und Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Gewinnung von Kooperationspartner*innen.
Die aktuelle Ausschreibungsrunde 2022-2025 ist beendet.
Die Stiftung Kunst und Kultur Münsterland verfolgt die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur in der Region Münsterland. Untersützt werden semiprofessionelle Initiativen, die vor allem ehrenamtlich getragen werden und denen der Zugang zur etablierten Kulturförderung häufig verschlossen bleibt.
Gefördert werden Projekte unter anderem aus den Bereichen Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Heimatpflege und Heimatkunde, Denkmalpflege sowie bürgerschaftliches Engagement.
Antragsfrist: 15. April / 15. Oktober
werte-stiftung-muensterland.de
Die Kulturstiftung fördert vorrangig Projekte mit regionalem Bezug zu Westfalen im Bereich Bildende Kunst, Musik, Theater und Literatur. Antragsberechtigt sind Kunst- und Kulturschaffende, die aus Westfalen stammen oder dort wohnen.
Antragsfrist: 31. Oktober
https://www.provinzial-konzern.de/content/csr/westfaelische-provinzial/kulturstiftung/
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen: Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext die hier berücksichtigt werden können.
Antragsfrist: 31. Januar / 31. Juli
Gefördert werden Projekte, die sich Kinder und Jugendliche in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen wenden und die ihnen altersgerechte Zugänge zu Kunst und Kultur bieten. Die Förderung unterteilt sich in zwei Programme mit unterschiedlichen Schwerpunkten: Kulturelle Grundversorgung im ländlichen Raum und künstlerische Zugänge zum digitalen Raum.
Antragsfrist: 1. Februar 2023 / 1. Mai 2023 / ggf. weitere
fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/global-village-kids-2/global-village-kids/
fonds-daku.de/foerderung/foerderprogramme/global-village-kids-2/global-village-kids-im-digitalen-raum/
Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen erprobt werden. Sie sollten Modellcharakter besitzen und beispielhaft sein für andere soziokulturelle Akteure und Einrichtungen.
Antragsfristen: 2. Mai / 2. November
fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/allgemeine-projektfoerderung
Hier werden explizit junge Erwachsene gefördert, die in Eigenverantwortung ein soziokulturelles Projekt planen und realisieren möchten.
fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/u25-richtung-junge-kulturinitiativen
Antragsfristen: 2. Mai / 2. November
Mit der Förderinitiative können Gastspiele zeitgenössischer Tanz- und Theaterproduktionen innerhalb Deutschlands gefördert werden.
Antragsfristen Tanz: 31. Januar / 15. April
Antragsfristen Theater: 15. Januar / 31. März
Mit der Impulsförderung sollen Strukturen zum Erhalt und Ausbau lokaler Tanz- und Theaterszenen gestärkt werden. Förderfähig sind kooperative Projekte verschiedener Regionen.
Antragsfristen: 31. März 2023
Künstlerinnen und Künstler, die mit einer Tanzproduktion im Ausland gastieren wollen werden ebenfalls gefördert. Das Gastspiel muss neben einer hohen künstlerischen Qualität eine überregionale Bedeutung vorweisen.
Antragsfristen: 31. Januar / 15. April
Unterstützung nationaler und internationaler Koproduktionen im Bereich des zeitgenössischen Tanzes. Ziel ist es, die Mobilität, den Austausch und die Kooperation zwischen Künstlerinnen und Künstlern, Veranstalterinnen und Veranstaltern und Produzentinnen und Produzenten zu unterstützen, sowie die Entstehung neuer zeitgenössischer Tanzproduktionen zu fördern.
Antragsfristen: 31. Januar / 15. April
Gefördert werden zeitgenössische Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten mit bis zu 10.000 Euro für Einzelprojekte. Zentrales Auswahlkriterium ist hierbei die künstlerische Qualität. Der künstlerische Nachwuchs wird ebenso unterstützt wie bereits etablierte Akteurinnen und Akteure.
Antragsfrist: vrstl. Frühjahr 2023
Creative Europe ist das einzige Programm der EU zur Unterstützung des Kultur- und Kreativsektors in Europa. Das neue Programm fördert die kulturelle und sprachliche Vielfalt, das Kulturerbe und die Wettbewerbsfähigkeit und ermöglicht den Austausch und die Zusammenarbeit von kulturellen Organisationen und Fachkräften in Europa.
Neben regelmäßigen Förderungen wie zu Kooperationsprojekten und Literaturübersetzungen gibt es auch Sonderprogramme. Eine Übersicht zu allen aktuellen Ausschreibungen findet ihr hier.
INTERREG fördert Kooperationsprojekte zwischen Deutschland und der Niederlande. In der Regel werden im INTERREG-Programm Projekte mit einem Beitrag zwischen 25.000 Euro und 5.000.000 Euro gefördert. Daneben wurden im Programm Möglichkeiten geschaffen, auch kleinere Initiativen wie zum Beispiel Schüleraustäusche, Konferenzen oder Sportveranstaltungen zu fördern. Jedes Projekt muss dazu beitragen, die Barrierewirkung der Grenze zu verringern.
Es wird zwischen Kleinprojekten mit einer maximalen Förderung von 1.000 Euro und Kleinprojekte mit einer Förderung zwischen 1.000 und 25.000 Euro unterschieden. Je kleiner das Projekt, desto einfacher die Antragstellung.
Frist: jederzeit
deutschland-nederland.eu/projekt-starten/