Der Förderkompass zeigt dir die Richtung: Neben den Kulturförderprogrammen Regionale Kulturpolitik, taNDem oder der Stiftung Kunst und Kultur gibt es noch weitere Programme und Institutionen in NRW, Deutschland und Europa, die du für dein Kulturprojekt begeistern kannst:
Bewerben können sich nordrhein-westfälische Kulturschaffende, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstler oder einer Kultureinrichtung ein Projekt mit älteren Menschen umsetzen. Die Veranstaltungen müssen in NRW durchgeführt werden und im Folgejahr stattfinden.
Antragsfrist: 21. September
Projektförderung
Die Kunststiftung NRW fördert herausragende, darunter spartenübergreifende Projekte von hoher künstlerischer Qualität, programmatische Besonderheiten und innovative Konzepte.
Antragsfristen: 30. Juni / 30. November
Allgemeine Projektförderung und Transkultur
Gefördert werden kulturelle Projekte, die gesellschaftliche Fragen in den Blick nehmen und aufgrund ihrer spartenübergreifenden Ausrichtung oft durchs Raster der Kulturförderung fallen. Bei der transkulturellen Projektarbeit nehmen auch Kunst- und Kulturschaffende mit Flucht- und Migrationserfahrung teil.
Antragsfrist: Mai
soziokultur-nrw.de/projektfoerderung/allgemeineprojektfoerderung/
Kulturelle Bildung in der soziokulturellen Praxis
Gefördert werden Projekte, in denen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Mittelpunkt stehen und sich aktiv mit den eigenen „Lebens(t)räumen“ auseinandersetzen können.
Frist Herbst
Kooperationen von soziokulturellen Zentren mit kommunalen Kultureinrichtungen
Förderung von Kooperationen von soziokulturellen Zentren mit kommunalen Kultureinrichten, etwa Archiven, Museen, Gedenkstätten, Bilbiotheken, Volkshochschulen oder Theatern.
Frist: 23. März
soziokultur-nrw.de/projektfoerderung/foerderprogramm-kooperationen-mit-kommunalen-einrichtungen/
Investitionsförderung
Im Fokus stehen Maßnahmen im Zusammenhang von Digitalisierung, zur Verbesserung der Barrierefreiheit sowie zur kulturell-künstlerischen Entwicklung.
Frist August / September
soziokultur-nrw.de/projektfoerderung/foerderprogramm-investitonsfoerderung/
Konzeptförderung
Dreijährige Förderung zur Weiterentwicklung des künstlerischen Profils und zur Professionalisierung der bestehenden Strukturen, zur Entwicklung einer Kommunikationsstrategie und Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Gewinnung von Kooperationspartner*innen.
Frist 12. Mai
soziokultur-nrw.de/projektfoerderung/konzeptfoerderung/
Projektförderung
Gefördert werden Projekte und Bildungsmaßnahmen der kulturellen Jugendarbeit oder der nebenberuflichen Fortbildung von Pädagog*innen und Multiplikator*innen im Schwerpunkt des künstlerischen Tanzes.
Frist: Die Frist wurde Corona-bedingt vorerst ausgesetzt. Projektanträge können zu jeder Zeit gestellt werden.
lag-tanz-nrw.de/foerderung/info/
Ein besonderes Augenmerk der Fördertätigkeit liegt auf qualitativ hochwertigen, spartenübergreifenden und überörtlichen Projekten mit klarem Bezug zu und deutlicher Relevanz für Westfalen.
Antragsfrist: 31. August
Die NRW-Landesregierung unterstützt Künstlerinnen und Künstler aller Sparten in vielfältiger Weise: Mit projektbezogener und institutioneller Förderung werden dabei vor allem Arbeiten zur Kulturvermittlung unterstützt. Ansprechpartner sind die Dezernate 48 der jeweiligen Bezirksregierungen.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW fördert den internationalen Austausch von Künstlerinnen und Künstlern und Kultureinrichtungen, insbesondere durch die beiden Förderprogramme Export- und Kooperationsförderung.
Antragsfristen Exportförderung: 31. März und 30. September
Antragsfrist Auslandsstipendium: 30. April
Mit dem neuen Förderprogramm Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung in ländlichen Räumen sollen Entwicklung neuer konzeptioneller Ansätze für die kulturelle Infrastruktur im ländlichen Raum und deren Umsetzung gefördert werden. Es hat eine Laufzeit von 2019 bis 2023 und ist aufgeteilt in zwei Förderphasen. Für die Jahre 2019 bis 2023 sind, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber, Fördermittel in Höhe von 9,75 Millionen Euro eingeplant, davon entfallen 750.000 Euro auf die Förderphase 1 und 9 Millionen Euro auf die Förderphase 2.
Antragsfrist: 30. April
Freischaffende Künstlerinnen und Künstler in Nordrhein-Westfalen können drei Mal im Jahr beim nrw landesbuero tanz Anträge für die Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen. Eine Kooperation zwischen dem nrw landesbuero tanz und dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.
Die Regionale Kulturpolitik fördert vorrangig Projekte und Maßnahmen, die das erarbeitete Kulturprofil der Kulturregion mittragen.
Antragsfrist: 30. September
muensterland.com/kultur/kulturfoerderung/regionale-kulturpolitik/
Gefördert werden Projekte und Aktivitäten, bosonders mit und für Kinder und Jugendliche, von gemeinnützigen Institutionen und Unternehmensformen, die ihren Sitz im Versorgungsgebiet der RheinEnergie haben. Vorausgesetzt die Projekte sind innovativ oder haben Modellcharakter. Eine Förderung von Einzelpersonen ist nicht möglich.
Antragsfristen: 15. Februar und 31. August
Die Stiftung Kunst und Kultur Münsterland verfolgt die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur in der Region Münsterland. Die Projektförderung wird jährlich vergeben und soll dabei immer wieder andere Empfänger aus dem gesamten Münsterland berücksichtigen.
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Antragsfrist: 31. Januar und 31. Juli
Gefördert werden Einzelprojekte und Produktionen, die sich vor allem mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen und auffallende künstlerisch-ästhetische Formate entwickeln.
Antragsfristen: 2. Mai 2020 / 1. September 2020 / 1. November 2020 / 1. Februar 2021
Die dreijährige Förderung soll langjährig professionell produzierende Künstler*innen/-gruppen dazu anregen, ihre vorhandenen Entwicklungen der ästhetischen Formfindung zu verstetigen, einem größeren Publikum zugänglich zu machen und Kooperationen in Förder-, Produktion- und Gastspielnetzwerken auszubauen. Gefördert wird eine jährliche Neuproduktion sowie konzeptionelle und strategisch-organisatorische Vorhaben.
Antragsfrist: 1. Februar 2021
Gefördert werden inhaltlich-explorative, ergebnisoffene und produktionsunabhängige Vorhaben, wie Recherchen, Laboratorien, Erkundungen oder andere Versuchsanordnungen zur Generierung von künstlerischen Inhalten. Die inhaltliche Zielsetzung sollte von einer Erforschung bestimmt sein, die über das bisherige Arbeitsfeld hinaus weist. Das Förderprogramm richtet sich an langjährig professionell produzierende Künstler*innen und Ensembles der freien darstellenden Künste.
Antragsfristen: 1. Februar / 2. Mai / 1. September / 1. November
Gefördert werden langjährig frei produzierende Künstler*innen und Gruppen mit konzeptionell wie ästhetisch bemerkenswerten Projektvorhaben zu Künstlicher Intelligenz (KI) in den Darstellenden Künsten.
Antragsfristen: 1. Februar 2021
Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen erprobt werden. Sie sollten Modellcharakter besitzen und beispielhaft sein für andere soziokulturelle Akteure und Einrichtungen.
Antragsfristen: 2. Mai / 2. November
Das Förderprogramm richtet sich an Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren, die eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld entwickeln und umsetzen möchten.
Antragsfristen: 2. Mai / 2. November
Die Förderung richtet sich an deutsche und niederländische Kulturinitiativen und -einrichtungen, die Interesse daran haben mit und für junge Menschen im Alter zwischen 12 und 25 Jahren Kulturprojekte zu entwickeln.
Antragsfrist: 4. März
Ziel der Förderinitiative ist es, Tanzproduktionen länderübergreifend einem möglichst breiten Publikum in Deutschland zu präsentieren und zugänglich zu machen.
Antragsfristen: 31. Januar / 15. April
Unterstützung nationaler und internationaler Koproduktionen im Bereich des zeitgenössischen Tanzes. Ziel ist es, die Mobilität, den Austausch und die Kooperation zwischen Künstlerinnen und Künstlern, Veranstalterinnen und Veranstaltern und Produzentinnen und Produzenten zu unterstützen, sowie die Entstehung neuer zeitgenössischer Tanzproduktionen zu fördern.
Antragsfristen: 31. Januar (1. Vergabe) / 15. April (2. Vergabe nur unter Vorbehalt aufgrund begrenzter Mittel)
Gefördert werden zeitgenössische Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten mit bis zu 10.000 Euro für Einzelprojekte. Zentrales Auswahlkriterium ist hierbei die künstlerische Qualität. Der künstlerische Nachwuchs wird ebenso unterstützt wie bereits etablierte Akteurinnen und Akteure.
KREATIVES EUROPA ist das aktuelle Förderprogramm der Europäischen Kommission zur Unterstützung der europäischen Kultur- und Kreativsektoren, also aller Kultursparten sowie des audiovisuellen Bereichs. Das Programm ist 2014 gestartet und wird bis 2020 laufen. Für die siebenjährige Programmlaufzeit stehen 1,46 Mrd. Euro zur Verfügung, um alle Kultursparten und den audiovisuellen Bereich zu unterstützen
In der Regel werden im INTERREG-Programm Projekte mit einem Beitrag zwischen 25.000 Euro und 5.000.000 Euro gefördert. Daneben wurden im Programm Möglichkeiten geschaffen, auch kleinere Initiativen wie zum Beispiel Schüleraustäusche, Konferenzen oder Sportveranstaltungen zu fördern. Jedes Projekt muss dazu beitragen, die Barrierewirkung der Grenze zu verringern.
Es wird zwischen Kleinprojekten mit einer maximalen Förderung von 1.000 Euro und Kleinprojekte mit einer Förderung zwischen 1.000 und 25.000 Euro unterschieden. Je kleiner das Projekt, desto einfacher die Antragstellung.
deutschland-nederland.eu/projekt-starten/
taNDem ist ein grenzüberschreitendes Projekt, in dem deutsche und niederländische Kulturschaffende zusammenarbeiten. In gemeinsamen „taNDems“ sollen sie zusammen Kunst- oder Kulturprojekte zu einem bestimmten Jahresthema umsetzen. Dafür können sie bis zu 15.000 Euro Förderung erhalten.
taNDem richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, Kulturvereine und -einrichtungen und andere Kulturakteure aus dem Gebiet der EUREGIO.