Der Förderkompass zeigt dir die Richtung: Neben den Kulturförderprogrammen RKP, taNDem oder der Stiftung Kunst und Kultur gibt es noch weitere Programme und Institutionen in NRW, Deutschland und Europa, die du für dein Kulturprojekt begeistern kannst:
Das Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR der Bundesregierung fördert unterschiedlichste Bereiche aus Kultur und Medien und ist breit aufgestellt. Im Fokus stehen insbesondere privat finanzierte Kultureinrichtungen. Tagesaktuelle Informationen zu den einzelnen Förderungen findet ihr auf der Website der Staatsministerin für Kultur und Medien.
Bewerben können sich nordrhein-westfälische Kulturschaffende, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstler oder einer Kultureinrichtung ein Projekt mit älteren Menschen umsetzen. Die Veranstaltungen müssen in NRW durchgeführt werden und im Folgejahr stattfinden.
Antragsfrist: 21. September
Projektförderung
Die Kunststiftung NRW fördert herausragende, darunter spartenübergreifende Projekte von hoher künstlerischer Qualität, programmatische Besonderheiten und innovative Konzepte.
Antragsfristen: 30. Juni / 30. November
Allgemeine Projektförderung und Transkultur
Gefördert werden kulturelle Projekte, die gesellschaftliche Fragen in den Blick nehmen und aufgrund ihrer spartenübergreifenden Ausrichtung oft durchs Raster der Kulturförderung fallen. Bei der transkulturellen Projektarbeit nehmen auch Kunst- und Kulturschaffende mit Flucht- und Migrationserfahrung teil.
Antragsfrist: April/Mai
soziokultur-nrw.de/projektfoerderung/allgemeineprojektfoerderung/
Kulturelle Bildung in der soziokulturellen Praxis
Gefördert werden Projekte, in denen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Mittelpunkt stehen und sich aktiv mit den eigenen „Lebens(t)räumen“ auseinandersetzen können.
Frist: Herbst
Kooperationen von soziokulturellen Zentren mit kommunalen Kultureinrichtungen
Förderung von Kooperationen von soziokulturellen Zentren mit kommunalen Kultureinrichten, etwa Archiven, Museen, Gedenkstätten, Bilbiotheken, Volkshochschulen oder Theatern.
Frist: Herbst
soziokultur-nrw.de/projektfoerderung/foerderprogramm-kooperationen-mit-kommunalen-einrichtungen/
Investitionsförderung
Im Fokus stehen Maßnahmen im Zusammenhang von Digitalisierung, zur Verbesserung der Barrierefreiheit sowie zur kulturell-künstlerischen Entwicklung.
Frist: 25. April
soziokultur-nrw.de/projektfoerderung/foerderprogramm-investitonsfoerderung/
Konzeptförderung
Dreijährige Förderung zur Weiterentwicklung des künstlerischen Profils und zur Professionalisierung der bestehenden Strukturen, zur Entwicklung einer Kommunikationsstrategie und Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Gewinnung von Kooperationspartner*innen.
Frist: 2022
soziokultur-nrw.de/projektfoerderung/konzeptfoerderung/
Projektförderung
Gefördert werden Projekte und Bildungsmaßnahmen der kulturellen Jugendarbeit oder der nebenberuflichen Fortbildung von Pädagog*innen und Multiplikator*innen im Schwerpunkt des künstlerischen Tanzes.
Frist: Die Frist wurde Corona-bedingt vorerst ausgesetzt. Projektanträge können zu jeder Zeit gestellt werden.
lag-tanz-nrw.de/foerderung/info/
Ein besonderes Augenmerk der Fördertätigkeit liegt auf qualitativ hochwertigen, spartenübergreifenden und überörtlichen Projekten mit klarem Bezug zu und deutlicher Relevanz für Westfalen.
Antragsfrist: 23. Februar und 31. August
Die NRW-Landesregierung unterstützt Künstlerinnen und Künstler aller Sparten in vielfältiger Weise: Mit projektbezogener und institutioneller Förderung werden dabei vor allem Arbeiten zur Kulturvermittlung unterstützt. Ansprechpartner sind die Dezernate 48 der jeweiligen Bezirksregierungen.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW fördert den internationalen Austausch von Künstlerinnen und Künstlern und Kultureinrichtungen, insbesondere durch die beiden Förderprogramme Export- und Kooperationsförderung.
Antragsfristen Exportförderung: 31. März und 30. September
Antragsfrist Auslandsstipendium: 31. März
mkw.nrw/kultur/foerderungen/internationaler-kulturaustausch
Freischaffende Künstlerinnen und Künstler in Nordrhein-Westfalen können dreimal im Jahr beim nrw landesbuero tanz Anträge für die Gastspielförderung von Tanz- und Theaterproduktionen stellen. Eine Kooperation zwischen dem nrw landesbuero tanz und dem NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste.
Das RKP fördert vorrangig Projekte und Maßnahmen, die das erarbeitete Kulturprofil der Kulturregion mittragen.
Antragsfrist: 30. September
https://www.muensterland.com/kultur/kulturfoerderung/regionales-kultur-programm
Gefördert werden Projekte und Aktivitäten, bosonders mit und für Kinder und Jugendliche, von gemeinnützigen Institutionen und Unternehmensformen, die ihren Sitz im Versorgungsgebiet der RheinEnergie haben. Vorausgesetzt die Projekte sind innovativ oder haben Modellcharakter. Eine Förderung von Einzelpersonen ist nicht möglich.
Antragsfristen: 15. Februar und 31. August
Die Stiftung Kunst und Kultur Münsterland verfolgt die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur in der Region Münsterland. Die Projektförderung wird jährlich vergeben und soll dabei immer wieder andere Empfänger aus dem gesamten Münsterland berücksichtigen.
Gefördert werden Projekte unter anderem aus den Bereichen Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Heimatpflege und Heimatkunde, Denkmalpflege sowie bürgerschaftliches Engagement. Anträge können gänzjährig bei der Stiftung eingereicht werden.
Antragsfrist: ganzjährig
Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Antragsfrist: 31. Juli
Gefördert werden Einzelprojekte und Produktionen, die sich vor allem mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen und auffallende künstlerisch-ästhetische Formate entwickeln.
Antragsfristen: Momentan abgeschlossen.
Die dreijährige Förderung soll langjährig professionell produzierende Künstler*innen/-gruppen dazu anregen, ihre vorhandenen Entwicklungen der ästhetischen Formfindung zu verstetigen, einem größeren Publikum zugänglich zu machen und Kooperationen in Förder-, Produktion- und Gastspielnetzwerken auszubauen. Gefördert wird eine jährliche Neuproduktion sowie konzeptionelle und strategisch-organisatorische Vorhaben.
Antragsfrist: 1. Dezember
Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen erprobt werden. Sie sollten Modellcharakter besitzen und beispielhaft sein für andere soziokulturelle Akteure und Einrichtungen.
Antragsfristen: 2. Mai / 2. November
Die Förderung richtet sich an deutsche und niederländische Kulturinitiativen und -einrichtungen, die Interesse daran haben mit und für junge Menschen im Alter zwischen 12 und 25 Jahren Kulturprojekte zu entwickeln.
Antragsfrist: 15. April
Ziel der Förderinitiative ist es, Tanzproduktionen länderübergreifend einem möglichst breiten Publikum in Deutschland zu präsentieren und zugänglich zu machen.
Antragsfristen: 31. Januar / 15. April
Unterstützung nationaler und internationaler Koproduktionen im Bereich des zeitgenössischen Tanzes. Ziel ist es, die Mobilität, den Austausch und die Kooperation zwischen Künstlerinnen und Künstlern, Veranstalterinnen und Veranstaltern und Produzentinnen und Produzenten zu unterstützen, sowie die Entstehung neuer zeitgenössischer Tanzproduktionen zu fördern.
Antragsfristen: 31. Januar (1. Vergabe) / 15. April (2. Vergabe nur unter Vorbehalt aufgrund begrenzter Mittel)
Gefördert werden zeitgenössische Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten mit bis zu 10.000 Euro für Einzelprojekte. Zentrales Auswahlkriterium ist hierbei die künstlerische Qualität. Der künstlerische Nachwuchs wird ebenso unterstützt wie bereits etablierte Akteurinnen und Akteure.
Creative Europe ist das einzige Programm der EU zur Unterstützung des Kultur- und Kreativsektors in Europa. Das neue Programm fördert die kulturelle und sprachliche Vielfalt, das Kulturerbe und die Wettbewerbsfähigkeit und ermöglicht den Austausch und die Zusammenarbeit von kulturellen Organisationen und Fachkräften in Europa.
In der Regel werden im INTERREG-Programm Projekte mit einem Beitrag zwischen 25.000 Euro und 5.000.000 Euro gefördert. Daneben wurden im Programm Möglichkeiten geschaffen, auch kleinere Initiativen wie zum Beispiel Schüleraustäusche, Konferenzen oder Sportveranstaltungen zu fördern. Jedes Projekt muss dazu beitragen, die Barrierewirkung der Grenze zu verringern.
Es wird zwischen Kleinprojekten mit einer maximalen Förderung von 1.000 Euro und Kleinprojekte mit einer Förderung zwischen 1.000 und 25.000 Euro unterschieden. Je kleiner das Projekt, desto einfacher die Antragstellung.
Frist: jederzeit
deutschland-nederland.eu/projekt-starten/
taNDem ist ein grenzüberschreitendes Projekt, in dem deutsche und niederländische Kulturschaffende zusammenarbeiten. In gemeinsamen „taNDems“ sollen sie zusammen Kunst- oder Kulturprojekte zu einem bestimmten Jahresthema umsetzen. Dafür können sie bis zu 15.000 Euro Förderung erhalten.
taNDem richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, Kulturvereine und -einrichtungen und andere Kulturakteure aus dem Gebiet der EUREGIO.