In ihrem Vortrag klärt Sonja Laaser über die gegenwärtige Rechtslage für (Kultur-) Veranstaltungen auf und beantwortet unter anderem Fragen wie:
Dabei wird sowohl die Seite der Künstlerinnen und Künstler als auch der Veranstalterinnen und Veranstalter beleuchtet. Während des Vortrags und im Anschluss gibt es die Möglichkeit, Fragen rund um das Thema zu stellen.
Diese Veranstaltung richtet sich an Kulturveranstalterinnen und -veranstalter, die sich zum Vertragsrecht in Corona-Zeiten informieren möchten.
Sonja Laaser studierte Rechtswissenschaften an der HU Berlin und Dramaturgie an der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch. Bis 2011 war sie Geschäftsführerin des Ballhaus Ost und hat das Kunstmagazin „ArtiBerlin“ gegründet. Während des Jurastudiums absolvierte sie ihr Referendariat bei der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa.
Diese vielfältigen Stationen helfen ihr, ihre Mandantinnen und Mandanten umfassend zu verstehen und zu beraten: Ihre 2015 gegründete Kanzlei Laaser berät schwerpunktmäßig Kulturschaffende in den Bereichen Urheber-, Vergabe-, Zuwendungs-, Steuer- und Gesellschaftsrecht und Künstlersozialversicherung. Gemeinsam mit Julia Wissert hat sie die Anti-Rassismus-Klausel initiiert und entwickelt.
Sie ist Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht. 2021 ist sie in den Beirat der Künstlersozialkasse berufen worden.
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