Teilnahmebedingungen | Datenschutz | Reisegewinnspiel
Paar an der Burg Vischering
© Münsterland e.V./Philipp Fölting

Teilnahmebedingungen

Gewinnspiel "Schlosserlebnis trifft – dich"

Die Teilnahme am Gewinnspiel und dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:

1. Veranstalter, Teilnahme

(1) Das Gewinnspiel wird vom Münsterland e.V. durchgeführt. 
(2) Das Gewinnspiel wird nicht von Facebook oder Instagram unterstützt und steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.
(3) Eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie/er E-Mail an die Wettbewerbs-E-Mail Adresse gewinnspiel@muensterland.com einreicht, mit der Beschreibung, warum sie/er genau die/der Richtige für die von ihr/ihm angegebene bevorzugte Reise ist und mit welcher weiteren Person sie/er diese Reise antreten möchte. 
Mit dem Versand an die Wettbewerbs-E-Mail-Adresse erklärt sich die Teilnehmerin oder der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen und den Datenschutzbedingungen (siehe Punkt 8 der Teilnahmebedingungen) einverstanden.
(4) Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer sowie die Reisebegleitung müssen mind. 18 Jahre alt sein.
(4) Die Teilnahme hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist 22.08. - 04.09.2022 zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der protokollierte Eingang beim Münsterland e.V. 

2. Teilnehmerinnen und Teilnehmer

(1) Von dem Wettbewerb ausgeschlossen sind Mitarbeitende des Münsterland e.V. sowie der beteiligten Projektpartnerinnen und -partner.
(2) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andererseits kann ein Ausschluss gemäß Punkt 6 erfolgen.

3. Weitere Teilnahmevoraussetzungen, Ablauf und Inhalte

(1) Die Teilnehmenden erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer Daten allein zu Zwecken dieses Gewinnspiels einverstanden.
(2) Die Gewinnerin oder der Gewinner ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen im Anschluss an die durchgeführte Reise einen Blogartikel inklusive Bilder für den Blog muensterlandblog.com zu erstellen und einzureichen. Für den Artikel bzw. die Bilder gelten die folgenden Kriterien:
Artikel:
-    Mind. 2.000 Zeichen, gerne unterteilt in Absätze mit Untertiteln
-    Inkl. Datumsangabe und Dauer der Reise
-    Ansprache der Leserinnen und Leser per „du“; wenn möglich gendern
-    Ggf. Insider-Tipp (z.B. Fotoapparat / Fernglas / Sitzkissen / „gehe hier hoch“ / o.Ä.)
-    Der Artikel sollte eine inspirierende Wirkung haben
Bilder:
-    Freundlich, hell
-    Mind. 9 Bilder, ausschließlich im Querformat
-    Auflösung: mind. 72 dpi (Bildschirmauflösung); mit dem Handy gemachte Bilder: Bildqualität mind. „Standard“
(3) Die im Rahmen des Gewinnspiels eingereichten Bilder und Texte dürfen nicht als obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal und/oder als sonst verwerflich anzusehen sein. Das Einreichen entsprechender Bilder zieht den Ausschluss vom Gewinnspiel mit sich.
(4) Der Münsterland e.V. behält sich vor, Bilder und Texte nach der Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen zu löschen.

4. Gewinne

(1) Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen.
(2) Der Münsterland e.V. bestimmt unter allen Einreichungen die fünf Gewinnerinnen und Gewinner der Reisen. Verlost werden fünf Pauschalreisen für jeweils zwei Reisende.
(3) Die Gewinnerin oder der Gewinner wird vom Münsterland e.V. per E-Mail benachrichtigt und kann namentlich auf der Website muensterland.com sowie bei Facebook www.facebook.com/muensterland und bei Instagram www.instagram.com/muensterland  veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich die Gewinnerin oder der Gewinner ausdrücklich einverstanden.
(4) Teilt eine Gewinnerin oder ein Gewinner nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Absenden der Gewinn-Benachrichtigung eine gültige Post-Zustelladresse von sich mit oder wird ein versandter Gewinn von der Post zurückgesandt, z.B. wegen falscher/unvollständiger Anschrift oder Nichtabholung, verfällt der Gewinnanspruch.
(5) Der Einlösezeitraum umfasst den 12. September bis zum 31.Dezember 2022. Die Terminauswahl richtet sich nach der Verfügbarkeit der Pauschalreisen. Die Leistungen des Gewinns sind wie auf den jeweiligen Webseiten der Pauschalreisen angegeben.

5. Nutzungsrechte, Haftungs-Freistellung durch die Teilnehmenden

(1) Alle Teilnehmenden räumen dem Münsterland e.V. an den eingereichten Texten und Bildern vergütungsfrei die räumlich und zeitlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, einschließlich dem Recht, Text- und Bildmaterial für den Abdruck und zur Veröffentlichung zu optimieren. Gleichgültig ist dabei, in welchen Medien dies geschieht, also u. a. Print, Online, filmisch und Social Media-Portale wie z.B. Facebook und Instagram. 
(2) Ein so verwendetes Bild wird vom Münsterland e.V. mit dem entsprechenden Copyright wie folgt versehen: "© Münsterland e.V. / Vorname Nachname". 
(3) Ein so verwendeter Text wird vom Münsterland e.V. mit dem entsprechenden Copyright wie folgt versehen: "Autor: Vorname Nachname“. 
(4) Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer sichert zu, dass sie/er über die vorstehenden Rechte verfügen kann und dass der eingereichte Text bzw. die Bilder allein von ihr/ihm persönlich stammt, sie/er über alle Rechte verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Bei darin abgebildeten Personen, Werken, Kennzeichen oder sonstigen Gegenständen hat die Teilnehmerin odr der Teilnehmer die erforderlichen Zustimmungen von den Betroffenen eingeholt. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt die Teilnehmerin oder der Teilnehmer den Veranstalter von allen Ansprüchen frei.

6. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels und Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Der Münsterland e.V. behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Münsterland e.V. insbesondere dann Gebrauch, wenn der planmäßige Ablauf gestört oder behindert wird, wie etwa bei Hacker-Angriffen auf die Website, aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende vom Gewinnspiel auszuschließen bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Versuchen, den Ablauf des Gewinnspiels unzulässig zu beeinflussen, bspw. durch Einschaltung von Strohleuten.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht.

7. Haftung

Der Münsterland e.V. übernimmt keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen an den eingereichten Bildern.

8. Datenschutz

(1) Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, bei Einreichung Daten zu übermitteln und die geltende Datenschutzerklärung zu akzeptieren. Es steht allen Teilnehmenden jederzeit frei, per E-Mail an gewinnspiel@muensterland.com per Widerruf von der Teilnahme zurückzutreten.
Die Datenschutzhinweise findest du hier: www.muensterland.com/impressum
(2) Die von den Teilnehmenden eingegebenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs und der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit gespeichert und nach Zweckerreichung wieder gelöscht. Eine Übermittlung an Dritte und eine eigene werbliche Nutzung der Daten erfolgt nicht.

9. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.

Greven, 22.08.2022