Bildungsscheck 2.0

Rückenwind für Weiterbildung

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen der Fachkräfteoffensive den Bildungsscheck 2.0 eingeführt. Mit diesem Förderinstrument beabsichtigt die Landesregierung, eine flexible Unterstützung der individuellen beruflichen Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in NRW zu ermöglichen. Der Zuschuss wird online beantragt und nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme rückwirkend an die Teilnehmenden ausgezahlt. 

Nähere Informationen sind der aktuellen Veröffentlichung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen.

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Das Wichtigste im Überblick:

  • Die Förderung kann einmal pro Kalenderjahr beansprucht werden.
  • Förderfähig sind volljährige Personen mit Wohnsitz in NRW mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 € (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 €)
  • Die Förderhöhe beträgt 50 % der Weiterbildungskosten bis maximal 500 €.

So gehst du vor:

  1. Registrieren: Registrierung auf dem ESF-Onlineportal sowie die Registrierung mit dem Code bestätigen, der per E-Mail versendet wurde.
  2. Antrag anmelden: Die Weiterbildung unter Bildungsscheck 2.0 anmelden – spätestens am Tag vor Kursbeginn. Dabei werden die persönlichen Daten und das Kursdatum erfasst.
  3. Teilnehmen: Durchführung der Weiterbildung. Dabei muss der Weiterbildungsanbieter die Teilnahmebestätigung ausfüllen und eine Rechnung ausstellen.
  4. Unterlagen hochladen: Nach Abschluss der Weiterbildung werden im Portal folgende Unterlagen hochgeladen: Die ausgefüllte Teilnahmebescheinigung, die Rechnung der Weiterbildung und der Einkommensteuerbescheid.
  5. Förderbetrag erhalten: Die Bezirksregierung prüft den Antrag. Bei einer positiven Förderentscheidung wird der Zuschuss dem Antragsteller/ -in überwiesen.

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