Verkehrsmittel und Mobilitätsoptionen

Mobiltät der Zukunft
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  • Öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV): Das Münsterland verfügt über ein gut ausgebautes Busnetz. Angebote wie das Deutschlandticket ermöglichen auch bundesweite Fahrten im Nahverkehr zu einem festen Preis. Recherchiere Haltestellen, Abfahrtzeiten und die Möglichkeit eines Bürgerbusses für deinen Arbeitsweg.
  • Bahnverkehr: Für längere Strecken bietet die Deutsche Bahn ein dichtes Netz an. Es gibt Rabatte wie die BahnCard oder Sparpreise.
  • Carsharing, Bike-Sharing und E-Scooter: In vielen Städten stehen flexible Mobilitätsangebote zur Verfügung. Du kannst auch Mitfahrgelegenheiten über deinen Betrieb erfragen oder bei Online-Mitfahrzentralen checken.
  • Fahrrad: Das Münsterland ist Fahrradland! Informationen rund ums Fahrrad bietet der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Münster und im gesamten Münsterland sowie zahlreiche geführte Radtouren.
  • Flugzeug: Der nächstgelegene Flughafen ist der FMO. Ein größerer Flughafen für deine Flugverbindung in die Heimat und gleichzeitig der wichtigste des Landes NRW ist der Flughafen Düsseldorf.

Bahnhöfe im Münsterland

Informationen zu den verschiedenen Verkehrsmitteln

Immer mobil im Münsterland
© Münsterland e.V./ Philpp Fölting

Führerschein und Fahrerlaubnis

Führerschein aus einem EU-Mitgliedsstaat

Ein Führerschein aus einem EU-Mitgliedstaat wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, sodass Bürgerinnen und Bürger der EU ohne weitere Formalitäten ein Auto fahren dürfen. In vielen Fällen ist es nicht notwendig, den Führerschein umzuschreiben, solange dieser gültig bleibt. Allerdings sollten EU-Bürgerinnen und -Bürger bei längeren Aufenthalten in Deutschland den Führerschein nach sechs Monaten in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen, insbesondere wenn sie sich dauerhaft im Land aufhalten.
 

Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU

Für Drittstaatsangehörige gelten andere Regelungen. Diese müssen in der Regel ihren Führerschein umschreiben lassen und dazu eine theoretische und praktische Fahrprüfung ablegen, es sei denn, es bestehen bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und dem Herkunftsland, die eine erleichterte Umschreibung ermöglichen. Drittstaatsangehörige sollten sich im Vorfeld über die genauen Bestimmungen informieren, da je nach Herkunftsland unterschiedliche Anforderungen bestehen können. Die Zuständigkeit obliegt dem Straßenverkehrsamt deines Wohnortes.

Sicherheit im Straßenverkehr

Glühbirne
© Münsterland e.V,
PRAXISTIPP: Sicherheit im Straßenverkehr
  • Führerschein beim Autofahren immer bei sich tragen! 
  • Alkohol am Steuer nur bedingt erlaubt!
  • Ausführliche Informationen zur Sicherheit im deutschen Straßenverkehr findest du bei German Road Safety oder über die German Road Safety App, verfügbar in 14 Sprachen.

Deine Ansprechpartnerinnen

Birgit Stübing-Beunink
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Birgit Stübing-Beunink
Service Onboarding@Münsterland
Beratung Fachkräfte
Beratung Unternehmen

0049 2571 94 93 79

Stefanie Prange
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Stefanie Prange
Service Onboarding@Münsterland
Beratung Unternehmen
Beratung Fachkräfte

0049 2571 94 93 52

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Sollten wir dich mit unserem Service nicht ausreichend informieren können, verstehen wir uns in einer Lotsenfunktion und leiten dich an unsere behördlichen und administrativen Partnerinnen und Partner in der Region weiter. Dabei sorgen wir dafür, dass du gut informiert mit der für dich zuständigen Stelle in Kontakt treten kannst. Unser Service ist für dich kostenfrei und deine Anfragen werden vertraulich behandelt.

Welcome Internationals
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