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Digitalisierung im Münsterland
© Münsterland e.V./Philipp Fölting
Auf dem Weg zur smarten Destination
Digital@Münsterland

Bildlieferungsvertrag

Mit der Anlieferung der Bilder wird der nachfolgende Bildlieferungsvertrag zwischen dem Lieferant und dem Münsterland e.V., Airportallee 1, 48268 Greven, gesetzlich vertreten durch seinen Vorstand Klaus Ehling
- nachstehend „Verein“ genannt - geschlossen.

Rollen:

  • Bildlieferant: nachfolgend „Lieferant“ genannt
  • Münsterland e.V., Airportallee 1, 48268 Greven, gesetzlich vertreten durch seinen Vorstand Klaus Ehling - nachstehend „Verein“ genannt
  • beide gemeinsam „Parteien“ genannt

§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Lieferanten an den Verein gelieferten Bilder (nachstehend „Illustrationen“ genannt), gleich in welchem (Datei-)Format sie geliefert werden.

§ 2 Nutzungsrechte 
(1)    Der Lieferant räumt dem Verein an den Illustrationen das nicht ausschließliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte und übertragbare Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung ein. 
(2)    Insbesondere umfasst das in Absatz 1 bezeichnete Recht:
a)    das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Speicherung der Illustrationen oder Teilen davon in allen Medien - insbesondere im Datenportal Münsterland - und Werken des Vereins;
b)    das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der Illustrationen oder Teilen davon innerhalb und außerhalb von Werken des Vereins in allen Erscheinungsformen (z.B. im Rahmen eines Buches, einer CD, DVD) und die Illustrationen in diesem Zusammenhang gewerblich oder nicht gewerblich zu vermieten, verleihen oder zu verkaufen;
c)    das Recht, die Illustrationen ganz oder teilweise unter Zuhilfenahme aller analogen, digitalen und sonstigen Techniken zu bearbeiten und umzugestalten und/oder bearbeiten und umgestalten zu lassen, insbesondere das Recht, die Illustrationen zu ändern, weiterzuentwickeln und mit anderen Beiträgen und Werken zu verbinden, Titel festzusetzen, die Illustrationen zu digitalisieren, die Illustration(en) mit Texten gleich welchen Inhalts zu unterlegen sowie die Illustrationen mit interaktiven Elementen zu versehen, insbesondere die Bildwiedergabe mit Hyperlinks zu unterlegen sowie diese so bearbeiteten Fassungen nach Maßgabe der in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte auszuwerten;
d)    die Rechte an im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsarten. 
(3)    Der Verein kann die ihm nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, ohne dass hierzu die Zustimmung des Lieferanten erforderlich ist.
(4)    Der Lieferant überträgt an Dritte nur insoweit Nutzungsrechte hinsichtlich der gelieferten Illustrationen, als dass das Nutzungsrecht des Vereins nicht eingeschränkt wird. 

§ 3 Gewährleistung und Haftung
(1)    Der Lieferant versichert, dass er berechtigt ist, über die in § 2 dieses Vertrages genannten Rechte an den Illustrationen in dem in § 2 dieses Vertrages bezeichneten Umfang verfügen zu dürfen. Sofern eine derartige Berechtigung des Lieferanten nicht besteht und Dritte aufgrund dessen Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung gegenüber dem Verein geltend machen, stellt der Lieferant den Verein insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter inklusive der Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.
(2)    Der Lieferant sichert zu, dass alle erforderlichen Einverständniserklärungen solcher auf den Illustrationen abgebildeter Personen für die Verwendung der Illustrationen nach Maßgabe dieses Vertrages vorliegen und durch die vertragsgegenständlichen Illustrationen keine Persönlichkeitsrechte oder sonstigen Rechte verletzt werden. Andernfalls und für den Fall, dass Dritte berechtigt oder unberechtigt Ansprüche geltend machen, stellt der Lieferant den Verein von Forderungen oder Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.
(3)    Sofern der Lieferant Anhaltspunkte für eine Gesetzesverletzung oder eine Verletzung von Rechten Dritter hat, wird er den Verein hierüber unverzüglich unterrichten und ggf. die Illustrationen in entsprechender Form anpassen und/oder den Verein bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter unterstützen. Die Kosten hierfür sind von dem Lieferanten zu tragen.
(4)    Der Verein haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der gelieferten Illustrationen.
(5)    Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Verein sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Lieferanten aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(6)    Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verein nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Lieferanten aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 4 Verwertung
(1)    Die zur Verwertung der durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte durch den Verein abgeschlossenen Verträge bleiben für den Fall der Vertragsbeendigung - gleich aus welchem Rechtsgrund - gültig.
(2)    Der Verein ist zur Verwertung der Illustrationen und der eingeräumten Nutzungsrechte nicht verpflichtet.
(3)    Erzielt der Verein durch die Verwertung der Illustrationen einen finanziellen Erlös, so steht der Erlös allein dem Verein zu.

§ 5 Urheberbenennung
Dem Verein steht es frei, den Lieferanten als Urheber bei der Veröffentlichung des Werkes zu benennen. Erteilt der Verein einem Dritten hinsichtlich der Illustrationen ein Nutzungsrecht in dem in § 2 dieses Vertrages bezeichneten Umfang, steht es auch dem Dritten frei, den Lieferanten als Urheber zu benennen. 

§ 6 Datenschutz
Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Es gelten insoweit auch die aktuellen Datenschutzbestimmungen des Vereins, die unter dem Link Münsterland e.V. - Datenschutzerklärung (muensterland.com) eingesehen werden können. 

§ 7 Schlussbestimmungen
(1)    Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform.
(2)    Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3)    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder sich als undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, diese unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem ursprünglich gewollten und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder zur Ausfüllung der Lücke werden die Partner eine angemessene Regelung treffen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, soweit sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hatten.
(4)    Als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag wird der Sitz des Vereins (Greven) vereinbart. 
(5)    Ist der Lieferant Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so wird Greven als Gerichtsstand vereinbart.