Schilderwechsel 50 Jahre Gebietsreform im Münsterland | Projektaufruf
Schilderwechsel - 50 Jahre Gebietsreform im Münsterland
© KAW, Gemeinde Everswinkel D Nr. 1097

VERWALTUNGSREFORM TRIFFT KUNSTPROJEKT

Am 1. Januar 1975 tritt im Münsterland eine Jahrhundertreform in Kraft. Wie in der gesamten Bundesrepublik werden zahlreiche Grenzen von Kommunen und Landkreisen verschoben. Manch kleine Stadt wird von einer größeren eingemeindet, Ortsschilder werden ausgetauscht, Lebensbereiche ändern sich von heute auf morgen. Die Gebietsreform, eigentlich ein Verwaltungsakt, gräbt sich tief in das kulturelle Selbstverständnis der Region ein.

Die Reform hat dem Land ein neues Gesicht gegeben. Gleichzeitig war die Gebietsreform ein gewaltiger Transformationsprozess, der möglicherweise als Matrix – und Best oder Worst Practice – für anstehende Veränderungsmaßnahmen gesehen werden kann. Noch heute kann man erleben, welche Spuren die Reform und die damit einhergehenden Neuordnungen in der Bevölkerung und den regionalen Identitäts- und Zugehörigkeitsgefühl der Menschen hinterlassen haben. 

KUNSTPROJEKTE ZUR GEBIETSREFORM IM MÜNSTERLAND GESUCHT!

Anlässlich des 50. Jubiläums der kommunalen Gebietsreform sucht das Kulturbüro des Münsterland e.V. Kunstprojekte verschiedener Sparten, die sich mit den Auswirkungen der Neugliederung beschäftigen. Welche Folgen hatte die Reform auf Identitäten und das lokale Selbstverständnis im Münsterland? Welche Kuriositäten oder Geschichten ergaben sich aus diesem Ereignis? Welche Prozesse wirken bis heute nach und prägen auch das Morgen?

Projektanforderungen

•    Eingereicht werden können Projekte aller Sparten, die sich künstlerisch mit der Gebietsreform im Münsterland auseinandersetzen. Auch spartenübergreifende Ansätze sind willkommen.
•    Die Projekte können digital oder analog sein.
•    Die Projekte sollten den Bogen in die Gegenwart bzw. die Zukunft schlagen.
•    Die Projektergebnisse werden öffentlich präsentiert.
•    Wünschenswert ist die Einbeziehung der Bevölkerung in die verschiedenen Phasen des Projekts.

Projektbudget

Pro Projekt kann eine Summe zwischen 4000 und 12 000 Euro (brutto) beantragt werden.

Projektzeitraum

1. Projektphase (Recherche, Vorbereitung)
1. Oktober bis 31. Dezember 2024
2. Projektphase (Umsetzung):
zwischen 1. Januar und 30. April 2025:
3. Projektphase (Präsentationswoche):
7. bis 11. Mai 2025

Es gibt mit Ausnahme der Präsentationswoche im Mai keine konkreten Zeiträume, in denen die Anwesenheit verpflichtend ist. Eine Präsenz in der Region sollte aber projektabhängig sinnvoll eingeplant werden.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich einzelne Künstler*innen sowie Kollektive. Bewerbungen sind in deutscher und englischer Lautsprache möglich. Kommunen, Vereine und Institutionen sind von der Bewerbung ausgeschlossen, können aber Projektpartner sein.

Bewerbungsunterlagen

Bewerbungen sind bis zum 17. Mai 2024 per Mail an schilderwechsel@muensterland.com möglich. Folgende Unterlagen müssen in Form einer PDF (max. 4 MB) eingereicht werden:
•    ausgefüllter Bewerbungsbogen (enthält Motivationsschreiben, Skizze der Projektidee und Kosten- und Finanzplan),
•    Lebenslauf,
•    Portfolio mit max. drei Referenzprojekten.

Jury

Die Jury tagt am 10. Juni 2024. Sie setzt sich auf Expert*innen verschiedener Bereiche zusammen.
Mitglieder:
•    Erik Biembacher, sozialpalast
•    PD Dr. Claudia Kemper, LWL-Institut für westfälische Regionalgeschichte
•    Lisa Tschorn, bildende Künstlerin
•    2 Personen aus dem Kreis der Kooperationspartner (s.u.)

vollständiger Projektaufruf und Bewerbungsbogen zum Download

DIE REFORM

Die Gebietsreform der 1960er- und 1970er-Jahre stellt die größte Umstrukturierung der Verwaltung und der Gebiete der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dar. Die historisch gewachsenen Strukturen und Grenzen der Gemeinden sollten neu überdacht und an Vorstellungen der Raumplanung angepasst werden. Indem größere Strukturen geschaffen wurden, sollte die Verwaltungskraft der Kreise und Gemeinden gestärkt werden. In Nordrhein-Westfalen wurde in dem Zusammenhang die Zahl der Gemeinden von 2.365 in mehreren Etappen bis 1975 auf 396 reduziert.

„Diese gravierenden territorialen Veränderungen sind nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass es sich dabei nicht um Folgen einer militärischen Auseinandersetzung handelte, sondern sie auf demokratischem Weg erzielt wurden, sehr erstaunlich.“ 

(Sabine Mecking: Regionale Disparitäten, Raumordnung und das Ideal der Chancengerechtigkeit in Westdeutschland, Berlin/Boston 2017, S. 87. )

Das „Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Münster/Hamm (Münster/Hamm-Gesetz)“ vom 9. Juli 1974 ordnete die Gebietsreform in der Region um die Städte Münster und Hamm auf der kommunalen Ebene an. Das Gesetz trat am 1. Januar 1975 in Kraft. Im Münsterland gab es folgende Neuordnungen:

-    Zahlreiche Städte wurden neu gebildet (aus ehemaligen Städten und Gemeinden, z.B. Nottuln, Dülmen, Steinfurt).
-    Aus dem Altkreis Münster wird die kreisfreie Stadt Münster. Sie wird um die Umlandgemeinden Albachten, Amelsbüren, Angelmodde, Handorf, Hiltrup, Nienberge, Roxel, Sankt Mauritz und Wolbeck erweitert.
-    Im Bereich der Kreise wurden gebildet:
     •    der Kreis Warendorf als Nachfolger der Kreise Beckum und Warendorf,
     •    der Kreis Steinfurt als Nachfolger der Kreise Steinfurt und Tecklenburg,
     •    der Kreis Coesfeld als Nachfolger der Kreise Coesfeld und Lüdinghausen,
     •    und der Kreis Borken als Nachfolger der Kreise Ahaus und Borken unter Einschluss der bislang kreisfreien Stadt Bocholt

Die kommunale Gebietsreform war weit mehr als ein reiner Verwaltungsakt. Sie darf durchaus als „schöpferische“ und strukturpolitische Maßnahme begriffen werden, die stark das Leben und Zusammenleben der Menschen eingegriffen hat. Man wollte räumlich und gesellschaftlich optimale Bedingungen für die Entwicklung von Gesellschaft und Wirtschaft schaffen – vom preußisch geprägten Verwaltungsstaat zum modernen Leistungs­ und Vorsorgestaat. Ob die Gebietsreform ein Erfolg war, ist damals wie heute umstritten.

"Die starke Verringerung der kommunalen Verwaltungseinheiten in Nordrhein-Westfalen hat zu einem erheblichen Rückgang der kommunalen Mandatsträger geflührt und damit anstelle der gewünschten Bürgernähe einen großen Verlust bürgerschaftlicher Mitwirkung mit sichgebracht."

(Alois Mayr: Begleittext zum Doppelblatt: Staatliche und kommunale Verwatlungsgliederung, Münster 1990, S. 20.)

Unsere Kooperationspartner

Burg Hülshoff – Center for Literature (CfL) | Havixbeck (Kreis Coesfeld) | burg-huelshoff.de
DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst | Hörstel (Kreis Steinfurt) | da-kunsthaus.de
FARB, Forum Altes Rathaus Borken | Borken (Kreis Borken) | farb.borken-nrw.de
Filmwerkstatt Münster | Kreisfreie Stadt Münster | filmwerkstatt-muenster.de
Kulturgut Haus Nottbeck | Oelde-Stromberg (Kreis Warendorf) | kulturgut-nottbeck.de
Theater im Pumpenhaus | Kreisfreie Stadt Münster | pumpenhaus.de

Schilderwechsel wird gefördert durch:

Ansprechpartnerin

Laura Säumenicht
© Münsterland e.V./Anja Tiwisina
Laura Säumenicht
Kulturbüro
Leitung Projekt "Schilderwechsel"
Projekt "Münsterland Festival"

0049 2571 949367

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