Teilnahmebedingungen | Datenschutz | Gewinnspiel Münsterland Freude
Das Münsterland schenkt Freude
© Münsterland e.V./Philipp Foelting

Teilnahmebedingungen

Gewinnspiel "Münsterlandweite Befragung von Radreisenden"

Das Gewinnspiel wird veranstaltet und durchgeführt vom 

Münsterland e.V.
Airportallee 1
48268 Greven

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel bestätigt die oder der Teilnehmende, dass sie oder er sich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden erklärt.

Die Teilnahme am Gewinnspiel und dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:


1. Veranstalter, Teilnahme
(1) Das Gewinnspiel wird vom Münsterland e.V. durchgeführt. 
(2) Am Gewinnspiel nimmt teil, wer den Gewinnspielbedingungen im genannten Beitrag folgt.
(3) Die Teilnahme hat innerhalb der im Gewinnspielbeitrag genannten Frist zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der protokollierte Eingang beim Münsterland e.V.


2. Teilnehmerinnen und Teilnehmer
(1) Teilnehmen können alle Nutzerinnen und Nutzer ab 18 Jahren, die im Onlinefragebogen ihre E-Mail-Adresse angegeben und die Teilnahmebedingungen akzeptiert haben. Von dem Wettbewerb ausgeschlossen sind Beschäftigte des Münsterland e.V. sowie der beteiligten Projektpartnerinnen und -partner.
(2) Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andererseits kann ein Ausschluss gemäß Punkt 6 erfolgen.


3. Gewinne
(1) Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen.
(2) Der Münsterland e.V. bestimmt unter allen Teilnehmenden die jeweiligen Gewinnerinnen und Gewinner des Gewinnspiels. 
(3) Die Gewinnerinnen oder Gewinner werden vom Münsterland e.V. spätestens zwei Tage nach Ablauf des Gewinnspiels per E-Mail benachrichtigt.
(4) Teilt eine Gewinnerin oder ein Gewinner nicht innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Erhalt der Gewinn-Benachrichtigung eine gültige Post-Zustelladresse von sich mit oder wird ein versandter Gewinn von der Post zurückgesandt, z.B. wegen falscher/unvollständiger Anschrift oder Nichtabholung, verfällt der Gewinnanspruch.


5. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels und Ausschluss von der Teilnahme
(1) Der Münsterland e.V. behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Münsterland e.V. insbesondere dann Gebrauch, wenn der planmäßige Ablauf gestört oder behindert wird, wie etwa bei Hacker-Angriffen auf die Website, aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende vom Gewinnspiel auszuschließen bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Versuchen, den Ablauf des Gewinnspiels unzulässig zu beeinflussen, bspw. durch Einschaltung von Strohleuten.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht.

7. Haftung
Der Münsterland e.V. übernimmt keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen.

8. Datenschutz
(1) Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, bei Einreichung Daten zu übermitteln und die geltende Datenschutzerklärung zu akzeptieren. Es steht allen Teilnehmer*innen jederzeit frei, per E-Mail an gewinnspiel@muensterland.com per Widerruf von der Teilnahme zurückzutreten.
Die Datenschutzhinweise finden Sie hier: www.muensterland.com/impressum
(2) Die von den Teilnehmer*innen eingegebenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels und der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit gespeichert und nach Zweckerreichung wieder gelöscht. Eine Übermittlung an Dritte und eine eigene werbliche Nutzung der Daten erfolgt nicht.
9. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.

Greven, 07.04.2022