Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist die zentrale Gesetzgebung für die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Bei der Einstellung internationaler Beschäftigter gibt es Regelungen, die anders sind als bei deutschen Beschäftigten.
Das Gesetz ist am 1. März 2020 in Kraft getreten und zeigt die Möglichkeiten auf, Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen. Seit dem 1. November 2023 gibt es Neuerungen des FEG, die auch in 2024 sukzessive erweitert wurden und die Wege für die Einwanderung von Fachkräften und Personen mit berufspraktischen Kenntnissen erleichtern. Einen Überblick über die Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes findest du zum Beispiel auf der Plattform der Bundesregierung "Anerkennung in Deutschland".
Hier beantworten wir dir die meistgestellten Fragen (FAQ) zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz und zeigen dir die einzelnen Schritte auf, die eine internationale Fachkraft bei der Zuwanderung durchläuft – vom Lebensort im Herkunftsland bis in dein Unternehmen. Erfahre mehr über das beschleunigte Fachkräfteverfahren – einer Möglichkeit den Zuwanderungsprozess zu verkürzen.
Du hast individuelle Fragen oder möchtest Unterstützung im Prozess? Wir bieten dir einen persönlichen Beratungsservice per Telefon, Mail, Video oder in Präsenz an! Wir erarbeiten mit dir deine nächsten Schritte und informieren dich über passende Anlaufstellen im Münsterland. Unser Service ist für dich kostenfrei und deine Anfragen werden vertraulich behandelt.