Ja, es gibt folgende Sonderregelungen:
• Einwanderung mit berufspraktischer Erfahrung:
Für Fachkräfte aus Drittstaaten besteht seit März 2024 die Möglichkeit, über die "Erfahrungssäule" einzureisen. Die Erfahrungssäule ermöglicht Fachkräften die Einwanderung, auch wenn der Berufsabschluss nicht in Deutschland anerkannt ist. Voraussetzungen dafür sind:
- ein Arbeitsvertrag in einem nicht-reglementierten Beruf und
- ein bestimmter Mindestverdienst oder die Geltung eines Tarifvertrags und
- eine berufliche Qualifikation, die im Herkunftsland staatlich anerkannt ist, und
- eine mindestens zweijährige Berufserfahrung
Zuständig für die entsprechende Prüfung ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Hier findest du weitere Infos zu den exakten Voraussetzungen: Erfahrungssäule (unter dem Punkt "Sonderregelung bei berufspraktischer Erfahrung")
• Einwanderung von IT-Spezialisten:
IT-Spezialisten können auch ohne Berufs- oder Hochschulabschluss für eine Beschäftigung einreisen, wenn sie die notwendige Berufserfahrung (aktuell zwei Jahre Berufserfahrung) und ein Jobangebot haben. Sie brauchen keine formale Anerkennung, wenn sie in einem nicht-reglementierten Beruf beschäftigt werden.
• Einwanderung von Berufskraftfahrern und Berufskraftfahrerinnen:
Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerinnen können ohne berufliche Anerkennung für die Arbeit nach Deutschland kommen. Sie benötigen für das Visum nur eine entsprechende Fahrerlaubnis und einen Arbeitsvertrag aus Deutschland.
• Westbalkanregelung:
Wenn ein konkretes Jobangebot vorliegt, können Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien oder Serbien für eine Beschäftigung einreisen. Sie brauchen dazu keine formale Anerkennung der Berufsqualifikation, wenn sie in einem nicht-reglementierten Beruf beschäftigt werden. Weitere Informationen zur Nutzung dieses Verfahrens findest du unter Westbalkanregelung auf den Seiten von Unternehmen Berufsanerkennung.
Lass dich am besten zur beruflichen Anerkennung inklusive der Sonderregelungen beraten. Hier findest du die Beratungsstellen im Münsterland zur beruflichen Anerkennung.