Seit dem 1. Juni 2022 sind die Jobcenter für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine zuständig. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt inklusive Krankenversicherung. Neben diesen Unterstützungsleistungen erhalten die Geflüchteten Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie zu Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Jobcenter unterstützen sie bei der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse und arbeiten eng mit entsprechenden Behörden und Netzwerkpartnern zusammen. Für die Vermittlung in Arbeit können sowohl die Agentur für Arbeit als auch die Jobcenter für die Geflüchteten zuständig sein. Sobald die Geflüchteten beim Jobcenter gemeldet sind, sind die Jobcenter für Fragen zur Vermittlung in Arbeit zuständig. Arbeitgebende können sich an folgende Kontaktstellen wenden: