Brauchen ukrainische Geflüchtete eine Arbeitserlaubnis und woher bekommen sie diese?
Ukrainische Geflüchtete brauchen eine Arbeitserlaubnis. Diese können sie aber schon mit der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie bekommen dann eine sogenannte Fiktionsbescheinigung, die ihnen die sofortige Aufnahme einer Arbeit ermöglicht. Eine Fiktionsbescheinigung ermöglicht eine abhängige oder selbstständige Erwerbstätigkeit, auch wenn die Entscheidung über den Aufenthaltstitel noch nicht getroffen wurde.
WICHTIG: Solange Ukrainerinnen und Ukrainer visumsfrei oder mit einem Besuchervisum in Deutschland sind, dürfen sie noch nicht arbeiten! Die Aufnahme einer Ausbildung ist mit der Erlaubnis einer Beschäftigung gleichzusetzen.