Das Elterngeld ersetzt einen Teil deines Einkommens, wenn du nach der Geburt deines Kindes deine Berufstätigkeit ganz oder teilweise unterbrichst.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Alle Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und deshalb ihr Einkommen reduzieren – auch internationale Fachkräfte mit Aufenthaltstitel und Wohnsitz in Deutschland. Wenn du nicht in Deutschland lebst, kannst du Elterngeld über einen Online-Dienst nur dann beantragen, wenn du oder das andere Elternteil in Deutschland arbeitest und der Arbeitgeber seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen hat.
Wie viel Elterngeld bekommst du?
Die Höhe richtet sich nach deinem Nettoeinkommen vor der Geburt. Du bekommst etwa 65–67 % deines vorherigen Gehalts, mindestens aber 300 €, höchstens 1.800 € pro Monat. Du kannst die Höhe deines Elterngeldes auch unverbindlich mit dem Elterngeldrechner planen und berechnen. Für Geburten ab dem 01. April 2025 wurde die Einkommensgrenze gesenkt. Sie liegt jetzt für Paare und Alleinerziehende bei 175.000 Euro. Weitere Informationen sowie ein Erklärvideo findest du auf der Seite des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Wie lange erhälst du Elterngeld?
Elterngeld gibt es in der Regel für bis zu 12 Monate, wenn ein Elternteil zu Hause bleibt – oder 14 Monate, wenn beide Eltern sich die Betreuung teilen.
Wie beantragst du Elterngeld?
Zuständig ist die Elterngeldstelle im Kreis oder in der Stadt (Borken, Coesfeld, Münster, Steinfurt, Warendorf). Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und du musst Nachweise beilegen (z. B. Gehaltsabrechnungen, Geburtsurkunde). Vorbereiten kannst du den Elterngeld-Antrag bereits vor der Geburt. Manche Stellen bieten auch Online-Anträge und Beratung auf Englisch an. Auf der Seite des Familenportals NRW erhälst du ausführlichere Informationen zur Online-Antragsstellung, Beratungs- und Antragsstellen vor Ort (über eine Postleitzahl-Suchfunktion) sowie relevante Dokumente zum Download. Weiteres hilfreiches Wissen erhälst du auf der Seite von Make It In Germany.