Am Wettbewerb um den Innovationspreis Münsterland kannst du als Unternehmen, Institution, Arbeitsgemeinschaft und natürliche oder auch juristische Person teilnehmen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz, Arbeitsort oder eine Niederlassung im Münsterland (Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf, Stadt Münster).
Die von dir eingereichte Produkt-, Organisations- und Marketinginnovation oder dein innovatives Geschäfts-, Prozess- oder Leistungsmodell muss nachweislich im Münsterland entwickelt worden sein.
Zudem musst du die Anwendbarkeit und Marktfähigkeit nachweisen können.
Die Marktreife für deine Innovation musst du zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 28. Februar 2022 erlangt haben.
Als Nachweis der Marktfähigkeit gilt, dass deine Innovation bereits wirtschaftlichen Nutzen trägt oder eine solche Anwendung nachweislich unmittelbar bevorsteht. Sie sollte primär in deinem Unternehmen entwickelt worden sein. Dabei ist es zulässig, dass ergänzende Leistungen an der Entwicklung von Kooperationspartnern vorgenommen wurden.
Deine Bewerbungzum Innovationspreis Münsterland musst du über das Bewerbungsformular bis spätestens 28. Februar 2022 eingereicht haben.
Auf dem Postweg eingesandte Bewerbungen können wir leider nicht bearbeiten.
Schon seit 1993 zeichnet der Innovationspreis Münsterland bahnbrechende und fortschrittliche Ideen und Projekte aus dem Münsterland aus. Erfahre mehr über die Preisträger der vergangenen Jahre.