Innovationspreis Münsterland | Voraussetzungen | Bewerbungen
Unternehmen mit innovativen Produkten können sich beim Innovationspreis Münsterland bewerben.
© Münsterland e.V./Junes Pol
Gemeinsam. Nachhaltig. Handeln.
Innovationspreis Münsterland

Innovationspreis Münsterland: Teilnahmevoraussetzungen

Rahmenbedingungen für deine Bewerbung

  • Am Wettbewerb um den Innovationspreis Münsterland kannst du als Unternehmen, Institution, Arbeitsgemeinschaft und natürliche oder auch juristische Person teilnehmen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz, Arbeitsort oder eine Niederlassung im Münsterland (Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf, Stadt Münster).
  • Die von dir eingereichte Produkt-, Organisations- und Marketinginnovation oder dein innovatives Geschäfts-, Prozess- oder Leistungsmodell muss nachweislich im Münsterland entwickelt worden sein.
  • Zudem musst du die Anwendbarkeit und Marktfähigkeit nachweisen können.
  • Die Marktreife für deine Innovation musst du zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 28. Februar 2022 erlangt haben.
  • Als Nachweis der Marktfähigkeit gilt, dass deine Innovation bereits wirtschaftlichen Nutzen trägt oder eine solche Anwendung nachweislich unmittelbar bevorsteht. Sie sollte primär in deinem Unternehmen entwickelt worden sein. Dabei ist es zulässig, dass ergänzende Leistungen an der Entwicklung von Kooperationspartnern vorgenommen wurden.
  • Deine Bewerbung zum Innovationspreis Münsterland musst du über das Bewerbungsformular bis spätestens 28. Februar 2022 eingereicht haben.
  • Auf dem Postweg eingesandte Bewerbungen können wir leider nicht bearbeiten.

Deine Ansprechpartnerin

Claudia Graef
© Münsterland e.V./Anja Tiwisina
Claudia Graef
Veranstaltungsmanagement
Bildkonzeption

In Elternzeit

Mehr zum Thema

Bewerbung Innovationspreis Münsterland Bewerbung Innovationspreis Münsterland
© Münsterland e.V./Junes Pol
BEWIRB DICH JETZT!
ZUM BEWERBUNGSFORMULAR
Mehr erfahren...
Schließen Kontakt