Innovationspreis Münsterland: Teilnahmevoraussetzungen 2025/26

Rahmenbedingungen für deine Bewerbung

  • Am Wettbewerb um den Innovationspreis Münsterland kannst du als Unternehmen, Institution, Arbeitsgemeinschaft und natürliche oder auch juristische Person teilnehmen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz, Arbeitsort oder eine Niederlassung im Münsterland (Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf, Stadt Münster).
  • Die von dir eingereichte Produktinnovation oder dein innovatives Geschäfts-, Prozess- oder Leistungsmodell muss nachweislich im Münsterland entwickelt worden sein.
  • Zudem musst du die Anwendbarkeit und Marktfähigkeit nachweisen können.
  • Die Marktreife für deine Innovation musst du zwischen dem 1. Februar 2024 und dem 16. Februar 2026 erlangt haben.
  • Als Nachweis der Marktfähigkeit gilt, dass deine Innovation bereits wirtschaftlichen Nutzen trägt oder eine solche Anwendung nachweislich unmittelbar bevorsteht. Sie sollte primär in deinem Unternehmen entwickelt worden sein. Dabei ist es zulässig, dass ergänzende Leistungen an der Entwicklung von Kooperationspartnern vorgenommen wurden.
  • Deine Bewerbung zum Innovationspreis Münsterland musst du über das Bewerbungsformular bis spätestens 16. Februar 2026 eingereicht haben.
  • Auf dem Postweg eingesandte Bewerbungen können wir leider nicht bearbeiten.

Deine Ansprechperson

Franziska Niemeyer
© Münsterland e.V./Anja Tiwisina
Franziska Niemeyer
Claudia Graef
© Münsterland e.V./Anja Tiwisina
Claudia Graef
Veranstaltungsmanagement
Bildkonzeption

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