Strahlend weiß mit markantem roten Dach: So liegt das Schloss Cappenberg majestätisch und weithin sichtbar auf dem Höhenzug des gleichnamigen Vororts der Stadt Selm im südlichen Münsterland. Es zählt zu den bedeutendsten Beispielen westfälischer Klosterbaukunst des Barocks. Und: Es ist der erste Ordensstift des katholisches Prämonstratenserordens im deutschsprachigen Raum.
Im Jahr 1122 übergab der letzte Graf von Cappenberg, der heilige Gottfried, seine Burg und sein Vermögen dem heiligen Norbert, dem Gründer dieser noch sehr jungen Ordensgemeinschaft. Die romanische Stiftskirche Cappenberg entstand bereits 1148 – vollendet wurde die heutige dreiflügelige Schlossanlage aber erst im 17. Jahrhundert. Seitdem umrahmt es den denkmalgeschützten Glaubensort, der heute gleichermaßen eine Pilgerstätte für Kulturbegeisterte wie auch Erholungssuchende ist.
Die Stiftskirche ist heute ein weit bekannter Veranstaltungsort, nicht nur für Gottesdienste, sondern vor allem auch für Konzerte. Nicht zu vergessen ist das Theater, wo ebenfalls kulturelle Events stattfinden. Im Hauptgebäude hat ein eindrucksvolles Museum das Schloss Cappenberg längst zu einem kulturellen Anziehungspunkt gemacht. Hier wechseln sich jedes Jahr Kunstschauen von Weltrang ab – die Dauerausstellung „Zu Besuch beim Freiherrn vom Stein“ ist für jedermann geöffnet.
Nach fünf Jahren Bauzeit, in der das Schloss innen und außen umfassend renoviert wurde, erstrahlt es wieder seit April 2022 in neuem Glanz. Den berühmten Cappenberger Barbarossakopf – eine Porträtbüste des angesehenen Staufenkaisers aus vergoldeter Bronze (um 1160) – können Gäste im südlichen Querhaus der Basilika bestaunen. Sie wird derzeit von der Gemeinde St. Johannes Evangelist als katholische Pfarrkirche und Erinnerungsort genutzt, ist aber bei Führungen zugänglich.
Für eine kleine Verschnaufpause bietet sich das nahgelegene Café Alte Kegelbahn an. Hier werden liebevoll zubereitete Speisen der Saison in Bio-Qualität wie auch Waffeln und Kuchen serviert.
Die Öffnungszeiten Dienstag bis Sonntag gelten auch für Feiertage.
* Gilt für: Menschen mit Behinderung (mit Schwerbeschädigten-Ausweis ab 50%), Auszubildende, Studierende, Teilnehmende Bundesfreiwilligendienst, freiwilliger Wehrdienst, freiwilliges soziales/ ökologisches Jahr, Beziehende von Arbeitslosengeld II (Leistungen nach SGB II und XII)