Anziehungskraft weit über die Grenzen Westfalens hinaus: Das LWL-Museum für Kunst und Kultur in Münster ist ein wichtiger regionaler Identitätsstifter. Zwischen Mittelalter und zeitgenössischer Avantgarde können Besucherinnen und Besucher in die Welt der Kunst eintauchen und den „Zauber des Originals“ live erleben. Auch das umfangreiche Kunstvermittlungs- und Kulturprogramm eröffnet den Gästen immer wieder neue Blickwinkel auf Kunst und Kulturgeschichte.
Beeindruckend ist auch das Gebäude: Der Neubau mit seinen Sandsteinfassaden an allen vier Seiten fügt sich passend in das münstersche Stadtbild ein und vermittelt Offenheit in alle Richtungen – auch durch die großen Glasfassaden. Weitläufig und gleichzeitig übersichtlich lässt der Innenbereich genug Platz, um sich der Kunst hinzugeben, ohne den Überblick zu verlieren.
Die Ausstellungen im LWL-Museum für Kunst und Kultur begeistern die Besucherinnen und Besucher seit der Eröffnung des Museums. Namhafte Künstlerinnen und Künstler, außergewöhnliche Blickwinkel und besondere Kulturerlebnisse machen den Reiz des Museums aus. Die Wechselausstellungen spezialisieren sich auf ein Thema und lassen keinen Gast unberührt.
Schon die eigenen Sammlungen des Museums wären einen Besuch wert. Werke aus der Sammlung Cremer, die Gemälde der münsterischen Malerfamilie tom Ring und außergewöhnliche Kunst der Moderne sind nur einige Beispiele für herausragende Kunst. Das Museum vereint insgesamt 1.000 Jahre Kunst vom frühen Mittelalter bis zur Gegenwart. Insgesamt umfasst die Sammlung über 350.000 Gemälde, Skulpturen, Fotografien, Zeichnungen und Grafiken, Münzen und Objekte sowie 135.000 Bücher.
Analog und digital durch das Museum
Wer weiterführende Informationen möchte, kann sich für eine Führung oder einen Workshop anmelden. Inklusive Führungen, Touren für Erwachsene und Kinder und mehr findest du auf der Website des Museums.
Am zweiten Freitag im Monat hat das Museum bis 24:00 Uhr geöffnet. An diesem Tagen ist der Eintritt ab 18 Uhr frei.
*Ermäßigungsberechtigt sind Empfänger von laufenden Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII, Studierende (auch "Studium im Alter"), Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Menschen mit einem Grad an Behinderung ab 50 % (soweit erforderlich Begleitperson gegen Nachweis frei).