Biogener Anteil in Sekundärbrennstoffen und Emissionshandel

Biogener Anteil in Sekundärbrennstoffen und Emissionshandel

Seit 2005 ist der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) das zentrale Klimaschutzinstrument der EU, in das Zement-, Kalk- und Kraftwerke von Beginn an eingezogen sind. In den Folgejahren wurden sukzessiv weitere Sektoren einbezogen. Mit dem EU-ETS sollen die Treibhausgas-Emissionen der teilnehmenden Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie reduziert werden. Im Jahr 2050 soll Klimaneutralität erreicht werden. Sekundärbrennstoffe haben aufgrund ihrer Zusammensetzung biogene Anteile von bis zu 60 Masse-Prozent. Für den Biogenen Kohlenstoff sind keine CO2-Zertifikate erforderlich. Der für den Emissionsfaktor erforderliche biogene Anteil der Sekundärbrennstoffe kann nach RAL-Gütezeichen 727 zertifiziert werden; dieses ist durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), der nationalen Behörde für den Emissionshandel, für den EU-ETS anerkannt.

Biogener Anteil in Sekundärbrennstoffen und Emissionshandel
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Voraussetzungen zur Nutzung:

Biogener Anteil

  • Sekundärbrennstoffe haben relevante biogene Anteile, die z. B. mit dem RAL-Gütezeichen 727 regelmäßig zertifiziert werden können. Voraussetzung ist eine regelmäßige Probenahme und -analytik nach den Vorgaben des Gütezeichens.
  • Biogene Anteile nach RAL-GZ 727 sind für den EU-ETS anerkannt.

Best Practices/Anwendungen/Signale:

Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

  • Die DEHSt ist die für den Emissionshandel zuständige nationale Behörde.

Verein Deutscher Zementwerke e.V. (VDZ)

  • Zweck des VDZ ist die Wahrung und Förderung der gemeinsamen wirtschaftlichen Belange der Zementindustrie sowie von Technik und Wissenschaft.

Regionale Experten:

  • Dipl.-Biol. Sigrid Hams, IWARU, Fachhochschule Münster 
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