Biogener Anteil in Sekundärbrennstoffen und Emissionshandel
Seit 2005 ist der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) das zentrale Klimaschutzinstrument der EU, in das Zement-, Kalk- und Kraftwerke von Beginn an eingezogen sind. In den Folgejahren wurden sukzessiv weitere Sektoren einbezogen. Mit dem EU-ETS sollen die Treibhausgas-Emissionen der teilnehmenden Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie reduziert werden. Im Jahr 2050 soll Klimaneutralität erreicht werden. Sekundärbrennstoffe haben aufgrund ihrer Zusammensetzung biogene Anteile von bis zu 60 Masse-Prozent. Für den Biogenen Kohlenstoff sind keine CO2-Zertifikate erforderlich. Der für den Emissionsfaktor erforderliche biogene Anteil der Sekundärbrennstoffe kann nach RAL-Gütezeichen 727 zertifiziert werden; dieses ist durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), der nationalen Behörde für den Emissionshandel, für den EU-ETS anerkannt.
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