Als autonom wird ein Roboter bezeichnet, wenn dieser in Bezug auf seine Energieversorgung unabhängig ist und sich selbstständig bewegen und agieren kann. Im Gegensatz zu stationären lernenden Robotern - welche auch eigenständig agieren können - eignen sich autonome mobile Roboter für ortsungebundene Einsatzgebiete. Als Serviceroboter kommen sie beispielsweise in der Pflege zum Einsatz, die Industrie macht sich solche Roboter für Logistikprozesse zu Nutze und bei Unfällen oder Katastrophen kommen sie als Rettungsroboter zum Einsatz.
Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Lernende Roboter ersetzen keine menschlichen Mitarbeiter, sie unterstützenden den Menschen und nehmen ihm eintönige, gefährliche und gesundheitsschädliche Arbeitsgänge ab. So hat der Mensch mehr Zeit für Planungs- und Verwaltungsaufgaben. Für die Akzeptanz lernender Roboter muss diese Denkweise vorgelebt und verinnerlicht werden.
Gefährdungsbeurteilung
Gemäß Arbeitsschutzgesetz zur Vermeidung von Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ist der Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Dabei sollen Gefährdungen ermittelt und bewertet werden, um daraus wirksame Schutzmaßnahmen abzuleiten.