Im Gegensatz zu vollautonomen Robotern sind teilautonome Roboter auf die Kommandos eines Menschen angewiesen. Das können beispielsweise Start- oder Stoppbefehle sein sowie das Einschalten oder die Programmauswahl. Teilautonome Roboter eignen sich für standardisierte Arbeitsvorgänge, die jedoch einer gewissen Individualität unterliegen und somit auf menschliche Denkprozesse angewiesen sind.
Gefährdungsbeurteilung
Gemäß Arbeitsschutzgesetz zur Vermeidung von Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ist der Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Dabei sollen Gefährdungen ermittelt und bewertet werden, um daraus wirksame Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Eignung des Einsatzgebietes für Teilautomation
Teilautonome Roboter sind keine Allzwecklösung. Daher muss die Peripherie auf den Einsatz der teilautonomen Roboter abgestimmt sein. Vor- und nachgelagerte Prozesse müssen eventuell umstrukturiert werden, um den effizienten Einsatz von Robotern zu unterstützen.