Eine Drohne ist im Wesentlichen ein fliegender Roboter. Genauer gesagt handelt es sich um ein unbemanntes Flugzeug. Drohnen kommen nicht nur beim Militär zum Einsatz, auch im privaten oder kommerziellen Sektor finden sie Anwendung. Verbraucher kaufen Drohnen mit Kameras, Zustellfirmen finden heraus, wie Drohnen genutzt werden können, um die nächste Tüte mit Lebensmitteln zu liefern, und Landwirte verwenden sie, um bei der Erntebewirtschaftung zu helfen. Auch in der Industrie können Drohnen beispielsweise zur Unterstützung von Logistikprozessen eingesetzt werden.
Die Rechtsetzung auf Ebene der Europäischen Union findet seit dem 11. September 2018 statt.
Kennzeichnungspflicht: Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm müssen gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können. Die Kennzeichnung erfolgt mittels Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers.
Kenntnisnachweis: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis erforderlich.
Erlaubnispflicht: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen über 5 Kilogramm und für den Betrieb bei Nacht ist eine Erlaubnis erforderlich.
Ab 100 Metern: In dieser Höhe dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis eingeholt wurde.
Regionale Experten
Prof. Dr.-Ing. Henriette Strotmann (FH Münster) Frau Strotmann ist verantwortlich für das BIM-Labor (Building Information Modelling). Hier gibt es die Möglichkeit, Drohnen für entsprechende Projekte auszuleihen. hstrotmann@fh-muenster.de
Best Practices
AirRobot® GmbH & Co. KG Airbot fokussiert sich besonders auf die Last-Mile-Delivery und hat dafür auch ein Patent angemeldet. https://www.airrobot.de/anwendungen